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Brauchtumsfeuer weiterhin erlaubt

Viele wussten es noch nicht, dass seit 18. August 2010, bedingt durch die jüngste Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes (BGBl. 77/2010), das Abbrennen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Petersfeuer,...) generell verboten ist.

Im Zuge der Vorsprache von Landesverbandsobmann Kons. Hans Baumann bei Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 16. November wurde auch diese Thematik andiskutiert. Der Landeshauptmann hat zugesagt, dass er eine entsprechende Ausnahmeverordnung erlassen wird, damit Brauchtumsfeuer auch weiterhin ohne bedenken abgebrannt werden.

 
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