idee & gestaltung? media.dot

Seit 1. November 2013 haben wir ein angepasstes OÖ. Jugendschutzgesetz!

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

  •  Eine noch stärkere Übertragung der Verantwortung auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
  • Begleitpersonen müssen künftig eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitführen.

Ausgenommen sind Aufsichtspersonen von Jugendorganisationen die dem Landesjugendbeirat angehören.

  • Es wird künftig mehr Testkäufe in Geschäften geben.
  • Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken verboten.
  • Jugendlichen ab vollendetem 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken verboten.
  • Im Zweifelsfall müssen Jugendliche ihr Alter mit einer amtlichen Bescheinigung (Lichtbildausweis,...) nachweisen.
  • Übertretungen werden mit bis zu € 7.000,00 bestraft.

 Geblieben sind die Ausgehzeiten:

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr.
  • ab vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendetem 16. Lebensjahr von 5 bis 24 Uhr.
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung.
  • in Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung.

 Infomaterial und Broschüren auf www.jugendschutz-ooe.at!

Terminvorschau
Keine Termine
Geschäftsstelle

Öffnungszeiten

Nach telefonischer Terminvereinbarung

Kons. Günther Kreutler:      +43 664 / 5443375


 E- Mail senden